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Konkret heisst es:
Wenn E-Mails beim Provider beschlagnahmt werden, gilt nicht das Fernmeldegeheimnis. Stattdessen müssen sich die Beamten nur an die lockereren Regelungen halten, die auch bei einer Postbeschlagnahmung gelten.
Drohende Internetzensur, Überwachungswahn, Emailbeschlagnahmung. Sind das alles Massnahmen eines Staates, der seinen Bürgern traut. Ich meine Nein. Es sind Massnahmen, die eine kleine Gruppe von "Überwachungspolitikern" durchboxen um merkwürdige Ziele zu erreichen. Es hat mit Demokratie lange nichts mehr zu tun.
Die taz schreibt dazu:
"Die neue BGH-Rechtsprechung hat keine Auswirkungen auf die Beschlagnahme von Mails auf den heimischen Computern. Hier gelten weiter die allgemeinen Beschlagnahmeregeln. Und wenn Mails zwischen den Providern abgefangen werden, gilt dies wie bisher als Telekommunikationsüberwachung. Für die Ermittler dürfte aber der Zugriff beim Provider künftig am bequemsten sein."
Treffender kann man es nicht beschreiben.
Achja Wahlkampf. Hier haben die Bürger das Mittel in der Hand, um genau diesen Politikern zu zeigen, dass es so nicht geht.
Es bleibt zu Wünschen, dass die Quittung für Zensursula, Scheubel und Co folgt.
Und was den Schutz angeht, gibt es Tools wie PGP um seine Korrespondenz abzusichern.