Hierbei stellten die Polizeibeamten Anzeichen fest, die auf einen Drogenkonsum hindeuteten. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet.
Da der junge Mann keinen Führerschein bei sich hatte, wurde überprüft, ob er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es stellte sich heraus, dass er gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, so dass auch noch ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.
Bei einer ebenfalls durchgeführten Personenüberprüfung kam jetzt noch heraus, dass der 29-Jährige zur Festnahme wegen eines offenen Haftbefehls ausgeschrieben ist. Daraufhin wurde er vorläufig festgenommen und zur Dienststelle gebracht.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen und schließlich Bezahlung des ausstehenden Betrages (offener Haftbefehl) wurde der Mann von den Polizisten eindringlich daraufhin gewiesen, kein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis zu führen.
Hierzu äußerte er, dass er dies doch schon seit zehn Jahren mache und zwei Autos besitze.